Aktuelles
Horstmar-Lied
Luft-Wärmepumpen auf den Prüfstand
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Kostenloser Check vom 17.06.-19.07.2013 in der Energieberatung der Verbraucherzentrale im Kreis Steinfurt. Weitere Informationen erhalten sie hier:
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Stellenausschreibung
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Bei der Stadt Horstmar ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine unbefristete Stelle im Fachbereich Zentrale Dienste und Finanzen zu besetzen. Weiter Informationen finden sie hier:
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Hundebestandsaufnahme in Horstmar
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Die Stadt Horstmar erhebt von Hundehaltern entsprechend der Hundesteuersatzung eine jährliche Hundesteuer.
Dies setzt jedoch voraus, dass die "Vierbeiner" vom Hundehalter bei der Stadtverwaltung Horstmar, Fachbereich Zentrale Dienste und Finanzen, Kirchplatz 1-3, 48612 Horstmar an-gemeldet werden. Die jährliche Hundesteuer beträgt derzeit 56,00 €. Bei der Haltung von zwei Hunden sind jährlich 68,00 € je Hund zu entrichten, bei drei oder mehr Hunden müssen jährlich 80,00 € je Hund bezahlt werden. Für das Halten eines gefährlichen Hundes beträgt die Steuer 312,00 € und für zwei gefährliche Hunde 384,00 € je Hund jährlich.
In zurückliegender Zeit wurde leider festgestellt, dass nicht alle Hundehalter der Pflicht zur Anmeldung ihrer Hunde nachgekommen sind. Aus Gründen der Steuergerechtigkeit und im Interesse der vielen Hundehalter, die ihre Hunde korrekt angemeldet haben, wird ab dem 12.06.2013 in Horstmar eine Hundebestandsaufnahme durchgeführt.
Mit der Durchführung dieser Hundebestandsaufnahme ist die Firma adler-Kommunalservice Deutschland GmbH beauftragt worden.
Sämtliche Haushalte im Stadtgebiet werden ab dem 12.06.2013 durch Mitarbeiter der beauf-tragten Firma aufgesucht.
Die Firma wird durch Befragung den vorhandenen Hundebestand feststellen. Zur Durchfüh-rung dieses Auftrages werden die Wohnungen nicht betreten. Die Mitarbeiter der Firma sind im Besitz einer von der Stadt Horstmar ausgestellten Legitimation. Diese ist von den Außen-dienstmitarbeitern sichtbar zu tragen.
Falls nicht gemeldete Hunde festgestellt werden, müssen die betroffenen Hundehalter mit einer rückwirkenden Steuerfestsetzung rechnen. Darüber hinaus kann im Fall der nicht ord-nungsgemäßen Anmeldung unter Umständen ein Bußgeldverfahren eingeleitet werden.
Um unnötige Unannehmlichkeiten zu vermeiden, empfiehlt die Stadtverwaltung Horstmar allen Hundehaltern, die es bisher versäumt haben, die Anmeldung ihrer Hunde schnellstens nachzuholen.
Anmeldungen und weitere Auskünfte zur Hundesteuer erhalten Sie in der Stadtverwaltung Horstmar, Zimmer 20 oder telefonisch unter 0 25 58 / 79 - 21.
Horstmar, 05.06.2013
S t a d t H o r s t m a r
- Der Bürgermeister -
gez. Wenking
Halbseitige Sperrung der Schöppinger Straße und Verlegung der Bushaltestelle
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Ab dem 29.04.2013 beginnen an der Schöppinger Straße, beginnend an der Straße "Stadtesch" bis zur Gaststätte "Zum Mühlenhäuschen", die Arbeiten zum Bau eines Radweges. Die Schöppinger Straße wird in diesem Teilabschnitt halbseitig gesperrt. Die Verkehrsregelung erfolgt durch eine Ampelanlage.
Die halbseitige Straßensperrung erfolgt über die gesamte Bauzeit des neu anzulegenden Radweges und wird sich voraussichtlich bis zum 05.07.2013 erstrecken.
In dieser Zeit wird die S 70 der RVM die Haltestelle "Hagenstiege" nicht anfahren. Nächste Haltestelle ist daher die Haltestelle "Horstmar Kirche". Die Ankunfts- und Abfahrzeiten der Busse sind unverändert.



